Website-Besitzer wegen Verstosses der Weiterleitung von Daten verurteilt

Das Datenschutzgesetz verlangt von den Websitebetreibern eine Offenlegung, an wen die Daten weitergeleitet werden.

Website-Besitzer wegen Verstosses der Weiterleitung von Daten verurteilt
Ende Januar urteilte ein Landgericht München, dass einem Kläger wegen der Weitergabe der IP-Adresse des Besuchers an Google durch die Nutzung von Google Fonts ein Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz in Höhe von 100 € gegen einen ungenannten Website-Inhaber zusteht.

Da es möglich ist, die Schriftarten ohne Verbindung zu Google zu verwenden, wertete das Gericht dies als Verstoss gegen die europäische DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), da Google Fonts die IP-Adresse des Besuchers offenlegt.

Die häufig gestellten Fragen zu Google Fonts legen die Datenerfassung in einem Abschnitt über den Datenschutz der Benutzer offen und geben an, dass Antworten zwischengespeichert werden, um Anfragen zu minimieren und die Schriftarten schneller bereitzustellen. Es gibt nicht genau an, welche Daten gesammelt werden, scheint aber zu implizieren, dass die gesammelten Informationen notwendig sind, um die Schriftarten bereitzustellen:

Die Google Fonts-API wurde entwickelt, um die Erfassung, Speicherung und Verwendung von Endbenutzerdaten auf das zu beschränken, was für eine effiziente Bereitstellung von Schriftarten erforderlich ist.

Das Urteil des deutschen Gerichts droht mit einer Geldstrafe von 250.000,00 € pro Verstossfall oder alternativ mit sechs Monaten Freiheitsstrafe, wenn der Seitenbetreiber dem nicht nachkommt und Google durch die Nutzung von Google Fonts weiterhin IP-Adressen zur Verfügung stellt.

Mehr als 50 Millionen Websites verwenden die Google Fonts API. Viele Websitebesitzer wissen möglicherweise nicht einmal, dass sie sie verwenden.

Mit Rücksicht auf diejenigen, die möglicherweise europäischen Gerichten unterliegen, sollten WordPress-Plugins und Themes, die Google Fonts verwenden, eine benutzerfreundliche Möglichkeit bieten, die Schriftarten selbst zu hosten. Wenn Sie Google Fonts weiterhin datenschutzfreundlicher verwenden möchten, dann lesen Sie Selbsthosten der Schriftarten.

Nun taucht die Frage auf, was das für die Schweiz bedeutet. Möglicherweise wird per 1. Juli 2022 das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz auch eingeführt. Deshalb lohnt es sich, bereits jetzt, sich Gedanken darüberzumachen.